Was ist ein Gerichtsgutachten?

Ein Gerichtsgutachten wird in Auftrag gegeben durch einen Beweisbeschluss des dem Verfahren vorsitzenden Richters. Auftraggeber ist immer das zuständige Gericht. Gerichtsgutachten werden in aller Regel aufgrund von gerichtlichen Beschlüssen erstellt. Der Gutachter, der sich bei dem jeweiligen Gericht um Auftragserteilung beworben hat, kann nur durch diesen gerichtlichen Beschluss bestellt und somit tätig werden. Damit wird auch deutlich, dass nicht jeder, der sich Gutachter nennt, auch als solcher für die Gerichte tätig werden kann.


Wann ist ein Gerichtsgutachten erforderlich?

Wir erstellen im Auftrag des Gerichts Gutachten sowohl in Strafverfahren, zivilen Rechtsstreitigkeiten als auch im selbstständigen Beweisverfahren.


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